Es liegt was in der Luft

TRIER. In Trier lag die Feinstaub-Belastung an der Ostallee bereits an 18 Tagen in diesem Jahr über dem Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Einen "unmittelbaren Handlungszwang" leitet die Stadt daraus nicht ab.

In der Ostallee schwebten gestern um 10 Uhr in jedem Kubikmeter Stadtluft exakt 48 Mikrogramm Feinstaub. Das hat die Messstation des rheinland-pfälzischen Umweltamtes aufgezeichnet, die dort auf dem Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen steht. Der atembare Feinstaub, auch PM10 genannt, besteht aus Teilchen, die kleiner als zehn Mikrometer beziehungsweise zehn Mal feiner im Durchmesser sind als ein menschliches Haar. Die gemessenen 48 Mikrogramm müssen für die Stadt ein Alarmsignal sein - und das in zweierlei Hinsicht: Laut einer seit 1. Januar gültigen EU-Verordnung darf zum einen nur an 35 Tagen pro Jahr die Belastung über 50 Mikrogramm liegen und zum anderen ein Jahresmittel von 40 Mikrogramm nicht überschritten werden. Dafür müssen die Kommunen sorgen. Tun sie das nicht, können Privatpersonen gegen sie klagen - so, wie in München bereits passiert. Doch in Trier sieht man der Sache eher gelassen entgegen: Zwar könne eine Überschreitung der Grenzwerte in diesem Jahr "nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden", aber es ergebe sich "kein unmittelbarer Handlungszwang", teilte der zuständige Dezernent Peter Dietze mit. Zeitweise generelle Fahrverbote oder eine Einschränkung des Schwerlastverkehrs seien Bestandteile von kurzfristigen Maßnahmen, um den Überschreitungszeitraum zu verkürzen. Solche Aktionspläne seien aus heutiger Sicht für die Stadt Trier jedoch nicht erforderlich. Mittelfristig, bis Anfang 2007, soll zusammen mit dem Land und den Verbandsgemeinden rund um Trier ein "Luftreinhalteplan" aufgestellt werden, um die Belastung der Stadtluft zu senken. In der Vergangenheit habe man bereits das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr ausgebaut und den Radverkehr gefördert - zum Beispiel durch die beidseitige Öffnung von Einbahnstraßen, heißt es aus dem Baudezernat. "Für die Stadt besteht kein Anlass, zum jetzigen Zeitpunkt über eventuelle Schritte im Zusammenhang mit möglichen Klagen Überlegungen anzustellen", teilt Dezernent Dietze vorsichtig auf TV-Anfrage mit. Für die Behandlung solcher Klagen gebe es vorgegebene Verfahrensschritte. "Soweit noch Rechtsfragen bestehen, werden diese wohl in einem zeitlichen Vorlauf bei den angestrengten Verfahren in anderen Städten geklärt werden."

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