Führte jemand die Kamera?

Schlimmer Verdacht: Hatte der mutmaßliche Kinderschänder bei seinen Taten einen Komplizen? Nach Informationen der Koblenzer Rhein-Zeitung gehen die Ermittler dieser Frage nach.

Mayen. (bro) Weil das Bild von den Missbrauchsszenen mit dem mutmaßlichen Kinderschänder Christoph G., die auf den sichergestellten Videos zu sehen sind, "nicht ruhig ist", gehen die Ermittler nach Informationen der Koblenzer Rhein-Zeitung der Frage nach, ob jemand anderer die Kamera geführt hat.

Auch der Vater der Zwillinge wird dabei offenbar überprüft - ein Verdacht, den der Rechtsanwalt des Vaters der missbrauchten Kinder jedoch nachdrücklich zurückweist.

Es laufe kein Ermittlungsverfahren gegen den Vater, sagt der Anwalt. "Er ist entrüstet, denn dies ist ein wilder Verdacht. Und ich glaube ihm", sagte der Jurist, der sich mit seinem Mandanten beraten hat. Der Anwalt äußerte sich auch vor dem Hintergrund, dass ein Verfahren über die elterliche Sorge vor dem Oberlandesgericht Koblenz noch entschieden werde.

Zuvor hatte das Amtsgericht Daun auf Antrag des Jugendamtes Daun den Eltern das Sorgerecht entzogen, ohne dass dieser Beschluss rechtskräftig wurde. Der Anwalt legt Wert auf die Aussage, dass er im Auftrag seines Mandanten im Januar 2008 Christoph G. Hausverbot erteilt und den Kontakt zu den Kindern untersagt habe. G. habe daraufhin bei ihm angerufen und "geweint".

Zuvor sei der Mann aus Mayen-Betzing ein- bis zweimal im Monat im Haus der Familie aufgekreuzt. Manchmal sei er mit den Kindern schwimmen gegangen. Währenddessen sei der Vater einer Beschäftigung nachgegangen.

Erst als es um die elterliche Sorge im Zuge der Trennung der Eltern im Jahr 2007 ging, nahm nach diesen Informationen das Amtsgericht Daun Anfang 2008 die Akte G. nochmals in Augenschein. Tags darauf habe der Rechtsanwalt des Vaters ein Hausverbot gegen Christoph G. verfügt.

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