LEXIKON

Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel: Zur Kostendämpfung können in der gesetzlichen Krankenversicherung unwirtschaftliche Arznei- sowie Heil- und Hilfsmittel aus der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden. Die Zusammenstellung dieser Mittel wird als Gegenstück zur "Positivliste" als "Negativliste" bezeichnet. Bereits 1983 wurden Arzneimittel, die üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet werden, die so genannten Bagatell-Arzneimittel, per Gesetz ausgeschlossen. Seit 1991 können weitere Ausschlüsse per Rechtsverordnung durch den Bundesgesundheitsminister vorgenommen werden: unwirtschaftliche Arzneimittel, bei denen Wirkung und therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen sind, Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenen Nutzen oder geringem Abgabepreis. Aut-Idem-Regelung und Aut-Simile-Entscheidung:Der Apotheker ist verpflichtet, die Auswahl eines Arzneimittels selbständig vorzunehmen, sofern die Verordnung die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittels zulässt (aut-simile) oder die Verordnung nur unter der Wirkstoffbezeichnung (aut-idem) erfolgt ist. Beitragsbemessung: In der Sozialversicherung gilt der Grundsatz: Die Ausgaben müssen aus den Einnahmen finanziert werden (Global-äquivalenz). Die Krankenkassen müssen ihre Beiträge so bemessen, dass die Beitrags- mit den sonstigen Einnahmen die Ausgaben und die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage decken. Hierzu legt die Selbstverwaltung der Krankenkassen in ihrer Satzung einen Beitragssatz fest. Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem die beitragspflichtigen Einnahmen zur Berechnung des Beitrags zugrunde gelegt werden. Darüber hinausgehende Einnahmen bleiben bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Die Bemessungsgrenze wird jährlich durch die Bundesregierung festgelegt. Für 2003 liegt der monatliche Wert für die Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich bei 3450 Euro. (red)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort