Lächeln verboten

BERLIN. Vom 1. November an führt Deutschland als erstes Mitgliedsland der Europäischen Union einen neuen Reisepass mit elektronischem Chip und neuen Passbildern. Er kostet 52 Euro, 30 Euro mehr als für den "alten" Pass berappt werden musste.

"Lächeln verboten!" Diese strenge Regel gilt künftig für das Foto im neuen Reisepass. Und: Das neue Ausweisdokument wird den Bürger statt bisher 22 künftig 56 Euro kosten. Als erstes EU-Mitgliedsland führt Deutschland den neuen elektronischen Reisepass vom 1. November an ein. So hatte es das rot-grüne Bundeskabinett nach einem entsprechenden Vorstoß der EU und auf Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily am 22. Juni beschlossen. Das Bundesinnenministerium gab per Internet weitere Einzelheiten zu dem neuen Dokument bekannt. Auf dem Deckblatt wird der Reisepass künftig mit einem deutlich sichtbaren Symbol gekennzeichnet sein, das Kontrolleuren sofort signalisiert: Neuer E-Pass mit Digital-Chip. Fingerabdrücke ab März 2007

Ab März 2007 werden nämlich neben dem Foto und den herkömmlichen Passdaten auch noch zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sein. Diese biometrischen, maschinell lesbaren Chip-Daten sollen besser vor Fälschungen schützen und die sichere Identifikation des Passinhabers bei der Grenzkontrolle ermöglichen. Dabei vermessen Sicherheitssysteme das komplette Gesicht. Bekanntlich haben Augen, Ohren, Mund, Nase, Kinn und Stirn einen jeweils einzigartigen Abstand zueinander. Für Bundesinnenminister Otto Schily ist die Einführung des neuen Passes "ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Nutzung der großen Fortschritte der Biometrie für die innere Sicherheit". Für Passfotos gelten künftig sehr strenge Regeln: Damit die biometrische Gesichtserkennung funktioniert, "muss das Gesicht nicht verdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck auf dem Foto zu sehen sein". In einer Information für die Sachbearbeiter der Passbehörden, Vertreter der Fotobranche und alle Fotoautomatenhersteller, die in diesen Tagen versandt wird, heißt es weiter: "Ein breites Lächeln, so sympathisch es wirken mag, kann deshalb nicht akzeptiert werden." Als Gebrauchsanweisung wurde deshalb extra eine Website eingerichtet, auf der unter anderem neun verschiedene Beispiele mit jeweils vier Fotos zu sehen sind, als Muster dafür, wie Gesichter künftig richtig abzulichten sind, aber auch dafür, wie es falsch ist. Demnach sind Kopftücher bei muslimischen Frauen zwar weiter erlaubt, "aber sie müssen stramm sitzen". Halb geschlossene Augen, spiegelnde Brillen, auffällige Kopfbedeckungen und verschattete Stirnen sind künftig untersagt. Das Foto für den E-Pass wird nicht - wie bislang üblich - im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Es steht eine Schablone zur Verfügung, mit der die Fotos vermessen werden können, damit sie elektronisch auch korrekt abzulesen sind. Foto-Mustertafel und Schablone können in Berlin bei der Bundesdruckerei gegen Einsendung eines frankierten Din A-4-Umschlags bestellt werden. Und so funktioniert es künftig mit dem neuen Pass: Man geht mit einem Foto, das den neuen Vorschriften entspricht, zu seiner Passbehörde. Diese schickt Pass und Papier-Bild an die Bundesdruckerei. Dort wird der Pass, der künftig sowohl ein herkömmliches Bild als auch ein Foto im Chip enthalten wird, technisch erstellt. "Alte Pässe, sofern sie nicht abgelaufen sind, bleiben selbstverständlich weiter gültig," sagte eine Sprecherin des Innenministeriums.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort