Nicht gebaut und schon umstritten

Ökologische Katastrophe oder international bedeutendes Verbindung: Mit dem umstrittensten Verkehrsprojekt der Region befasst sich das Koblenzer Oberverwaltungsgericht. Die Richter müssen prüfen, ob unter anderem eine 160 Meter hohe Brücke über die Mosel bei Ürzig gebaut werden darf.

Koblenz/Ürzig. Wenn zwei so unterschiedliche Auffassungen über den Bau einer Straße aufeinanderprallen, dann ist es logisch, wenn sich beide Parteien vor Gericht streiten - und das seit Jahren. Am Mittwoch, 7. November, ist es wieder einmal soweit. Dann verhandelt das Oberverwaltungsgericht Koblenz über den Bau der Bundesstraße 50 neu zwischen Platten und Longkamp im Landkreis Bernkastel-Wittlich.Urteilen müssen die Richter, ob der in einem früheren Verfahren als unzureichend kritisierte Planfeststellungsbeschluss für die Straße vom Land Rheinland-Pfalz genügend nachgebessert worden ist. Nach Auffassung der Richter hatten die Pläne zum Straßenbau gegen die die europäische Vogelschutzrichtlinie verstoßen. Vor dem Termin vor Gericht sind beide Seiten siegesgewiss. Für Heide Weidemann vom klagenden Naturschutzverband BUND steht fest: "Es ist sehr nachlässig gearbeitet worden. Weder sind die offiziell festgelegten Grenzen der FFH-Gebiete beachtet und zur Grundlage der Bewertung gemacht worden, noch sind alle Arten, die dem Schutz der Europäischen Vorschriften unterliegen, berücksichtigt." Die in den neuen Plänen verwandten Daten seien veraltet, für Mittel-, Grau- und Schwarzspecht seien erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Straßenbau bedroht "Spanische Flagge"

Weiterer Kritikpunkt des BUND ist laut Weidemann, dass für die FFH-Gebiete Tiefenbach- und Kautenbachtal die Betrachtung der "Spanischen Flagge" unvollständig sei. Diese geschützte Schmetterlingsart habe im vom Straßenbau betroffenen Gebiet ein bedeutendes Verbreitungsgebiet. Das Mainzer Verkehrsministerium sieht dies naturgemäß anders. "Wir sind zuversichtlich, dass wir mit den ergänzenden Untersuchungen und den zusätzlichen Maßnahmen gute Erfolgsaussichten haben", sagt Pressesprecher Kai Krischnak. "Der Hochmoselübergang ist eines der zentralen verkehrspolitischen Anliegen der Landesregierung, das wir mit Nachdruck weiterverfolgen werden", teilt er auf TV-Anfrage mit. Das Land habe die Vorgaben der Gerichte in die Planungen aufgenommen. Die verlangten Vogelschutz- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen lägen ebenso vor wie die erforderlichen Gutachten zum Artenschutz. "In der Planung gibt es wesentliche Verbesserungen, beispielsweise bei der Sicherung von Altholzbeständen zur Verbesserung der Lebensbedingungen des Spechtes sowie Maßnahmen zum Schutz der Fledermausvorkommen", sagt Krischnak. Unter anderem die Fledermäuse sind Grund dafür, dass die ehedem für dieses Jahr geplante Fertigstellung der Bundesstraße zwischen Wittlich und Longkamp nicht eingehalten werden kann. Bisher wird nur auf dem Abschnitt zwischen dem Kreuz Wittlich und Platten gebaut. Auch gegen diesen Abschnitt hatte der BUND geklagt und vor Gericht verloren.Die B 50 neu ist ein Nachfolgeprojekt der ursprünglich geplanten Autobahn 60. Die sollte von den belgischen und niederländischen Nordseehäfen kommend durch die Eifel und den Hunsrück bis in das Rhein-Main-Gebiet führen. Das Eifeler A 60-Teilstück endet am Kreuz Wittlich. Zwischen dem Rüsselsheimer Dreieck und dem Dreieck Nahetal gibt es ein weiteres Teilstück. Zwischen Wittlich und Longkamp soll der Verkehr auf der B 50 neu weitergeführt und über Bundesstraße 50 am Flughafen Hahn vorbei Richtung A 61 bei Rheinböllen weitergeführt werden. Die Mosel soll mittels einer 1700 Meter langen Brücke bei Ürzig in rund 160 Metern Höhe über dem Fluss überquert werden. Für die Fahrt über die Brücke, die die kurvige Querung des Moseltals überflüssig macht, soll von allen Fahrzeugen Maut erhoben werden.

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