STICHWORT: Entsendegesetz

Das Entsendegesetz, das im Kampf gegen Lohndumping vor allem osteuropäischer Billigarbeitskräfte jetzt auf alle Branchen ausgedehnt werden soll, wurde 1996 beschlossen. Ursprünglich wurde es zum Schutz der deutschen Bauwirtschaft verabschiedet.

Modifiziert wurde es 1999. Für die Ausweitung des Gesetzes hat die Bundesregierung am Mittwoch neue Eckpunkte beschlossen. Die bisherige Regelung sieht vor, dass vor allem auf deutschen Baustellen für alle Arbeitnehmer ein Mindesttariflohn nicht unterschritten werden darf – auch nicht bei den von ausländischen Firmen entsandten Arbeitnehmern. Als unterstes Lohnniveau ist der Satz der niedrigsten Lohngruppe der jeweiligen Tarifverträge vorgeschrieben. Alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland sind verpflichtet, sich vor Aufnahme der Tätigkeit beim Landesarbeitsamt anzumelden.

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