Schwierige Lizenz

TRIER. (swl) Keine großen Probleme gibt es bei einer Auswanderung in ein Land innerhalb der EU. Anders sieht es in Übersee aus.

In der Europäischen Union gilt die Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit, damit können EU-Staatsangehörige in jeden anderen Staat der Gemeinschaft visafrei einreisen und sich dort niederlassen - vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert und ein ausreichender Krankenversicherungsschutz gegeben ist. Für die neuen EU-Staaten gibt es Einschränkungen. Hier gilt zwar ebenfalls die Personen-, nicht aber die unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Deutsche brauchen zum Beispiel in Polen eine Arbeitserlaubnis, wenn sie dort einen Job annehmen wollen. Davon ist die Aufenthaltserlaubnis abhängig. Komplizierter ist es in den USA und in Australien. Wer nicht im Rahmen des Familiennachzugs oder wegen einer Heirat einwandern kann oder über großes Vermögen verfügt, das er dort investieren will, muss einen Arbeitgeber finden, der seinerseits nachweist, dass die entsprechende Stelle nicht mit Einheimischen zu besetzen ist. Das setzt voraus, dass der zukünftige Neubürger über eine hohe Qualifikation verfügt. In Australien gibt es zudem ein kompliziertes Punktesystem. Punkte erhält man für berufliche Qualifikation, Erfahrung im Arbeitsleben sowie für einen bestandenen Sprachtest. Außerdem muss der Bewerber einen Gesundheitstest machen und einen "guten Charakter" nachweisen.

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