Justiz prüft Vorwürfe

Wittlich · Der Trierer Staatsanwaltschaft sind die im Prozess um den Tod eines misshandelten Babys erhobenen Vorwürfe gegen das Wittlicher Krankenhaus bekannt. Es werde geprüft, ob Ermittlungen eingeleitet werden, sagte der Chef der Behörde, Jürgen Brauer.

 Im Prozess um den Tod eines Babys gab es Vorwürfe gegen die Klinik in Wittlich. TV-Foto: Archiv

Im Prozess um den Tod eines Babys gab es Vorwürfe gegen die Klinik in Wittlich. TV-Foto: Archiv

Hätte der Tod eines sechs Monate alten Babys aus Spangdahlem (Eifelkreis Bitburg-Prüm) verhindert werden können? Eine Aussage einer auf dem US-Flugplatz Spangdahlem beschäftigte Kinderärztin im Prozess gegen die 22-jährige Mutter des Säuglings, eine Amerikanerin und Ehefrau eines US-Soldaten, legt das zumindest nahe (der TV berichtete). Sie hat vor Gericht ausgesagt, dass sie Mitte August, zwei Wochen, bevor der Junge mit Atemstillstand in das Wittlicher Krankenhaus kam, die dortigen Ärzte darauf hingewiesen habe, dass sie den Verdacht habe, das Baby sei misshandelt worden. Der Arzt, der den Jungen behandelt hat, habe abgewiegelt, es handele sich um junge, unerfahrene Eltern. Auch habe er keine Röntgenaufnahme vom gesamten Körper des Jungen gemacht, so die Ärztin.

Der Trierer Staatsanwaltschaft sind diese Vorwürfe bekannt. Bereits im Oktober vergangenen Jahres, als in einer Bonner Klinik der Hirntod des Babys festgestellt worden war, berichtete der TV darüber, dass bei der Behandlung im August der Verdacht auf Misshandlung des Säuglings bestand. Angeblich sollen damals die Ärzte im Wittlicher Krankenhaus die US-Streitkräfte in Spangdahlem darüber informiert haben.

Die Staatsanwaltschaft prüft in einem sogenannten Vorermittlungsverfahren, ob Anlass besteht, überhaupt ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. "Es geht um die Klärung von Rechtsfragen, konkret um das Problem, ob ein Arzt, der einen Misshandlungsverdacht hat, aus strafrechtlicher Sicht verpflichtet ist, die Behörden, Jugendamt oder Staatsanwaltschaft einzuschalten", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Im zweiten Schritt sei dann zu klären, ob bei einer Anzeige der Tod des Babys hätte verhindert werden können: "Nur dann könnte der Arzt strafrechtlich für die späteren Folgen verantwortlich gemacht werden." Die Klinik äußerte sich auf TV-Anfrage nicht zu den neuerlichen Vorwürfen.

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