Missbrauchsverdacht: Seit wann wusste das Bistum Trier Bescheid?

Trier · Nach den Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester des Bistums Trier wird nun Kritik an Bischof Stephan Ackermann laut. Zudem sind weitere Einzelheiten des Falls bekannt geworden.

Trier. Die Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester (62) des Bistums Trier schlagen hohe Wellen. Denn Betroffene kritisieren nun auch Bischof Stephan Ackermann, den Missbrauchsbeauftragten der katholischen Kirche. "Das Bistum Trier hat schon lange von den Missbrauchsvorwürfen gewusst", behaupten Betroffene.Frage nach Ehrlichkeit

Thomas Schnitzler von der Opferinitiative Missbit und Gutachter einer Clearingstelle des Bundesfamilienministeriums (siehe Extra) sagt: "Der aktuelle Fall, wie ein halbes Dutzend vorheriger Fälle, zeigt wieder, dass die bestehenden Rechts- und Dienstaufsichtsstrukturen keinen effektiven Schutz für Kinder gewährleisten. Im Gegenteil, es werden weitere Opfer in den Familien und Pfarreien produziert."
Pastoralreferentin Jutta Lehnert meint: "Nach vielen ähnlichen Vorgängen in der Kirche frage ich: Wann wagt die Kirche endlich einen ehrlichen Blick in ihre Abgründe?"
Der Fall: Dem mittlerweile 62-jährigen Priester wird unter anderem vorgeworfen, einen Minderjährigen sexuell missbraucht zu haben.
Der Trierer Bischof Ackermann hat deshalb eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet .
Der Vorwurf beziehe sich auf einen Vorfall Ende der 1990er Jahre, heißt es in einer bischöflichen Pressemitteilung. Der Geistliche soll zudem mit einzelnen Messdienern im Kindes- und Jugendalter in Urlaub gefahren sein, zuletzt sogar zur Abschiedsfeier von Erzbischof Robert Zollitsch nach Freiburg.
Bis zum Ende der Untersuchung darf der Priester keine Messen halten, und der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen wurde ihm verboten.Hinreichender Anfangsverdacht

Die Akte: Informationen aus Akten der Staatsanwaltschaft von 2006 hätten das Bistum Trier veranlasst, gegen den Ex-Pfarrer einer saarländischen Gemeinde zu ermitteln, heißt es beim Bistum.
Die Unterlagen, aus denen sich ein hinreichender Anfangsverdacht für Taten gegen eine geschädigte minderjährige Person ergebe, würden erst seit dem 6. Mai 2016 vorliegen. Dem gegenüber steht jedoch: Bereits am 11. April konfrontierte der Volksfreund das Bistum mit einer Anfrage zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aus dem Jahr 2006.
Nun stellt sich die Frage, wann die Staatsanwaltschaft Saarbrücken das Bistum Trier informiert hat.Niemand hat sich beschwert

Urlaubsfahrten mit Messdienern: Im Zusammenhang mit Urlaubsfahrten des Pfarrers mit Messdienern habe sich niemand von deren Seite oder aus deren Familien über Unregelmäßigkeiten beschwert oder gar Missbrauchsvorwürfe geäußert, heißt es in der bischöflichen Pressemitteilung.
Im Gegenteil, diese Praxis habe als Teil der Jugendarbeit in hohem Ansehen gestanden, heißt es. Dennoch hat das Bistum Trier im Jahr 2014 die Fahrten unterbunden. Der Pfarrer hielt sich offenbar nicht an die Anweisung, was laut Bistum mit ein Grund für die Beurlaubung im Jahr 2015 war.
katExtra

Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend in Institutionen sexuell missbraucht wurden, können Anträge auf Hilfeleistungen bis zu 10 000 Euro stellen. Die von diesen Betroffenen beantragten Hilfeleistungen werden jedoch nicht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich finanziert, sondern von den verantwortlichen Institutionen selbst bewilligt und bezahlt. Sogenannte institutionelle Anträge können in den Clearingstellen des Bundesfamilienministeriums nur bearbeitet werden, soweit sich die Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem beteiligen. Die Deutsche Bischofskonferenz und das Land Rheinland-Pfalz sind auch Teil des Ergänzenden Hilfesystems Institutioneller Bereich. Die Anträge werden den Mitgliedern der Clearingstelle zur Entscheidung vorgelegt. kat

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