Naht das Ende der klassischen Forstwirtschaft? Wettbewerbsbehörde kritisiert Machtposition der Länder bei Holzvermarktung

Trier · Ohne die Dienste des Landes geht im rheinland-pfälzischen Wald fast nichts: Es stellt nicht nur die Förster, sondern vermarktet das Holz von Privaten und Kommunen gleich mit. Ähnliche Praktiken hat das Kartellamt in Baden-Württemberg untersagt. Der Gemeinde- und Städtebund ist überzeugt, dass auch Rheinland-Pfalz Ärger bekommen wird, und sucht nun nach Alternativen.

Lichte Kiefernwälder, dichte, dunkle Fichtenforste, duftende Douglasien, die hohen Hallen der Buchenhaine, knorrige Eichen und Niederwälder - 42 Prozent von Rheinland-Pfalz sind mit Bäumen bedeckt. Es ist eines der waldreichsten Bundesländer. Das sehen Autofahrer, die im Hunsrück oder in der Eifel unterwegs sind, sofort.

Der zerstückelte Wald: Was jedoch im Verborgenen bleibt - selbst für Pilzsammler, die sich noch so tief ins Dickicht schlagen, - ist, wem der Wald, den man da in seiner Freizeit nutzt, überhaupt gehört. Winzige private Parzellen - landesweit gibt es nach Schätzungen des Forstministeriums 800 000 Bürger, die Wald besitzen - liegen direkt neben Gehölzen, die im Eigentum des Bundes, des Landes oder des nächsten Dorfes sind. 2001 rheinland-pfälzische Kommunen sind Waldbesitzer.

Diese Kleinteiligkeit macht manches kompliziert. Vereinfacht wird es dadurch, dass sich derzeit meist ein staatliches Forstamt um sämtliche Flächen kümmert. Nicht nur viele Privatwaldbesitzer, auch 95 Prozent der rheinland-pfälzischen Gemeinden haben nämlich Landesforsten die Aufgabe übertragen, ihre Wälder zu bewirtschaften und ihr Holz zu vermarkten. Das ist für sie von Vorteil. Zum einen, weil das Land keine Gebühren für die Vermarktung erhebt, zum anderen, weil sie so bessere Holzpreise erzielen. Hat der zentrale Holzmarktservice in Verhandlungen mit den Sägewerken doch eine starke Marktposition: Da das Land einen Großteil des verfügbaren Holzes bündelt, hat es erheblichen Einfluss auf Preise und Verkaufskonditionen.

"Wir haben einen sehr dominierenden Verkaufspartner und im nationalen Vergleich die höchsten Rundholzpreise", betont Clemens Lüken, Chef des Verbands der rheinland-pfälzischen Säge- und Holzindustrie.

In Baden-Württemberg, wo die Strukturen ganz ähnlich sind, hat ein großes Sägewerk Beschwerde beim Kartellamt eingereicht, weil es sich durch die Vormachtstellung des Landes benachteiligt fühlte.

Nach Auffassung des Bundeskartellamts verstößt die gemeinsame Vermarktung des Holzes gegen kartellrechtliche Vorschriften. Daher hat es Baden-Württemberg im Juli 2015 untersagt, diese Aufgabe für andere Waldbesitzer zu erfüllen. Auch "vermarktungsnahe" Waldarbeiten wie Holzkennzeichnung oder -ernte dürfen die Förster nicht mehr für Private und Kommunen erledigen. Ausgenommen sind nur Forstbetriebe, die weniger als 100 Hektar groß sind.

Einfach hinnehmen wollte das Bundesland dies nicht und hat daher Klage eingereicht, die aktuell vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wird. Mit einem Urteil wird im Januar 2017 gerechnet. Ein Urteil, das erhebliche Folgen auch für Rheinland-Pfalz haben könnte. Denn der rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund ist nach allem, was in der mündlichen Verhandlung zu hören war, der Überzeugung, dass das Gericht die Auffassung des Kartellamtes in zentralen Punkten bestätigen wird. Und auch, dass Rheinland-Pfalz zu den nächsten Ländern gehören wird, die die Wettbewerbsbehörde sich vorknöpft. Die rheinland-pfälzische Holzindustrie rechnet ebenfalls mit einem Kartellverfahren.

Dies hätte erhebliche Auswirkungen. Wenn das Land nur noch seine eigenen Wälder bewirtschaften und nur noch sein eigenes Holz vermarkten darf, müssten sich die Strukturen grundlegend ändern. "Betroffen wären alle Gemeinden und Privatwaldbesitzer, die staatliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen", sagt Winfried Manns, Direktor des Gemeinde- und Städtebundes. Daher wolle man agieren, um vorbereitet zu sein. "Wir müssen Alternativlösungen finden", sagt Manns. So gebe es die Möglichkeit, dass Gemeinden sich in Zweckverbänden oder Anstalten öffentlichen Rechts zusammenschließen, um Forstämter zu betreiben und das Holz zu verkaufen. Diese könnten sich, wenn gewünscht, auch um den Privatwald kümmern.

Auch finanzielle Folgen sind absehbar, entstünde doch "mehr Markt". "Es werden dann Hunderte sein, die zu unterschiedlichen Preisen Holz verkaufen", sagt Joachim Rodenkirch, Bürgermeister der Stadt Wittlich, die 1300 Hektar Wald besitzt. Er fürchtet, dass der Rohstoff dann zu "Dumpingpreisen" weggeht. Was dem privaten Käufer und der Holzindustrie zugutekäme, würde ein Loch in den städtischen Haushalt reißen.

Noch profitieren die Gemeinden davon, dass das Land für sie kostenfrei den Vertrieb stemmt. Andere Leistungen der Forstverwaltung werden über den kommunalen Finanzausgleich vergütet: Rund 18 Millionen Euro fließen jährlich ans Land. All dies müsste sich ändern.

Die Hoffnung der Landesregierung liegt darin, dass es gar nicht erst so weit kommt. "Wir haben eine Änderung des Bundeswaldgesetzes angestoßen, um den Zugriff des Kartellamtes auf den Holzverkauf zu beschränken", sagt Forstministerin Ulrike Höfken (Bündnis90/Die Grünen). Das Land will seine Gemeinschaftsforstämter nicht einfach aufgeben. Zumal sie laut Höfken Leistungen erbringen, die im öffentlichen Interesse sind: So habe der Wald eine wichtige Funktion beim Klima- und Artenschutz oder für die Erholung. Der Bundesrat wird am Freitag über die rheinland-pfälzische Gesetzesinitiative beraten. Der Gemeinde- und Städtebund zweifelt daran, dass sie Erfolg hat.

Die Vorgeschichte: Es wäre nicht das erste Mal, dass das Kartellamt gegen Rheinland-Pfalz vorgeht. Laut Norbert Heidingsfeld, Vertriebsleiter bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, verfügte das Amt 2008, dass Kommunen mit mehr als 3000 Hektar Wald ihr Holz selbst an den Mann bringen müssen. Das betraf allerdings nur Neustadt - denn im Schnitt besitzen die Gemeinden in Rheinland-Pfalz lediglich 200 Hektar Wald. Zudem sei das Land damals zu fünf Pilotprojekten verpflichtet worden: Landesforsten begleitete die Gründung von GmbHs, die Privatwaldbesitzer beraten und deren Holz vermarkten. Darunter waren auch die Eifel Wald und Holz Management GmbH in Bitburg sowie ähnliche Dienstleister in Daun und Prüm. "Wir haben alle Auflagen erfüllt und stehen deshalb auf dem Standpunkt: Das Kartellamt kann uns nichts anhaben", sagt Heidingsfeld. Der Gemeinde- und Städtebund und die Sägeindustrie schätzen dies ganz anders ein. Im Januar wird sich mit dem Gerichtsurteil zeigen, wer recht hat.

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