Kolumne Mietrechtstipp Ihr gutes Recht: Mietminderung bei Baulärm ist durchaus zulässig

Baugerüst vorm Fenster, Lärm der Handwerker: Grundsätzlich haben Mieter dann das Recht zur Mietminderung. Doch dabei müssen sie sich an einige Regeln halten, weist der Verband Haus & Grund Trier hin. Welche das sind.

 Wo gebaut wird, wird es auch schon mal laut. Mieter haben durchaus das Recht, bei Beeinträchtigungen die Mietzahlung zu reduzieren. Foto: dpa

Wo gebaut wird, wird es auch schon mal laut. Mieter haben durchaus das Recht, bei Beeinträchtigungen die Mietzahlung zu reduzieren. Foto: dpa

Foto: dpa/Lothar Ferstl

Wenn an einem vermieteten Haus, häufig über mehrere Wochen, ein Baugerüst aufgestellt werden muss, stellt sich für den Mieter die Frage, ob ihn dies zur Mietminderung berechtigt.