Kolumne Mietrechtstipp Geflüchtete als Mitbewohner

Wer darüber nachdenkt, Geflüchtete in seiner Mietwohnung aufzunehmen, kann dies ohne Erlaubnis des Vermieters bis zu acht Wochen lang tun, weiß der Mieterverein Trier.

 Viele Menschen aus der Ukraine suchen eine neue Bleibe. Manche einer möchte Flüchtlinge in seiner Wohnung aufnehmen.

Viele Menschen aus der Ukraine suchen eine neue Bleibe. Manche einer möchte Flüchtlinge in seiner Wohnung aufnehmen.

Foto: dpa/Tobias Hase

In der Mietwohnung darf allein der Mieter bestimmen, welche Gäste er wann empfängt. Der Vermieter darf das Besuchsrecht weder zeitlich einschränken noch bestimmte Besucher ausschließen, es sei denn, gegen diese sprechen besonders schwerwiegende Gründe. Das gilt auch für die besuchsweise Aufnahme von Geflüchteten, denn die Motivation für die Aufnahme der Besucher spielt keine Rolle. Eine Einwilligung des Vermieters ist dafür nicht erforderlich.