Kolumne Mietrechtstipp Geflüchtete als Mitbewohner
Wer darüber nachdenkt, Geflüchtete in seiner Mietwohnung aufzunehmen, kann dies ohne Erlaubnis des Vermieters bis zu acht Wochen lang tun, weiß der Mieterverein Trier.
09.03.2022
, 11:46 Uhr
In der Mietwohnung darf allein der Mieter bestimmen, welche Gäste er wann empfängt. Der Vermieter darf das Besuchsrecht weder zeitlich einschränken noch bestimmte Besucher ausschließen, es sei denn, gegen diese sprechen besonders schwerwiegende Gründe. Das gilt auch für die besuchsweise Aufnahme von Geflüchteten, denn die Motivation für die Aufnahme der Besucher spielt keine Rolle. Eine Einwilligung des Vermieters ist dafür nicht erforderlich.