Energie Das Licht bleibt an, die Heizung kalt: Das sind Ihre Rechte!

Trier · Viele Energieversorger schicken derzeit Schreiben mit teils saftigen Preiserhöhungen oder kündigen unliebsame Verträge gleich ganz. Ist das zulässig?

 Strom und Gas sind teurer denn je. Doch Verbraucher müssen sich nicht alles von den Anbietern gefallen lassen.

Strom und Gas sind teurer denn je. Doch Verbraucher müssen sich nicht alles von den Anbietern gefallen lassen.

Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Hat Ihnen der Energieversorger plötzlich gekündigt, sollten Sie einiges beachten und recht schnell handeln – damit Sie nicht zu viel Geld verlieren, einen neuen, womöglich wieder günstigen, Anbieter finden und nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben. Das sind die Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: