Energie Das Licht bleibt an, die Heizung kalt: Das sind Ihre Rechte!
Trier · Viele Energieversorger schicken derzeit Schreiben mit teils saftigen Preiserhöhungen oder kündigen unliebsame Verträge gleich ganz. Ist das zulässig?
10.01.2022
, 15:51 Uhr
Hat Ihnen der Energieversorger plötzlich gekündigt, sollten Sie einiges beachten und recht schnell handeln – damit Sie nicht zu viel Geld verlieren, einen neuen, womöglich wieder günstigen, Anbieter finden und nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben. Das sind die Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: