Politik Was die Neureglung des Wahlrechts für Hunsrück und Hochwald bedeutet

Thalfang/Morbach/Hermeskeil · Aufgrund einer neuen Regelung müssen bei der Bundestagswahl mindestens 50 Bürger ihre Stimmen abgeben, damit in den entsprechenden Dörfern auch ausgezählt werden darf.

 Die Stimmen von Urnenwähler aus besonders kleinen Dörfern werden unter Umständen nicht direkt vor Ort ausgezählt.

Die Stimmen von Urnenwähler aus besonders kleinen Dörfern werden unter Umständen nicht direkt vor Ort ausgezählt.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

In wenigen Wochen wählen die Bürger den neuen Bundestag. Meist sind es die kleineren Dörfer, deren Ergebnisse als Erste feststehen, weil dort nur wenige Stimmzettel auszuzählen sind. Doch in diesem Jahr wird das anders sein. Denn Wahlbezirke, in denen weniger als 50 Bürger ihre Stimmen abgeben, dürfen nicht mehr separat ausgezählt werden.