Justiz Vier Hunde im Zwinger sind zwei zu viel

Bernkastel-Wittlich · Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft haben sich die Kreisverwaltung sowie das Verwaltungsgericht Trier mit einem Hundezwinger in einem Wittlicher Wohngebiet beschäftigt: Zwei von vier Tieren im Zwinger draußen im Garten sind zu viel.

Gericht verbietet Hundehaltung von vier Tieren im Zwinger
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Zwei von vier Hunden müssen wohl in die Tierpension oder ins Tierheim, die anderen beiden Jagdhunde können im Außenzwinger bleiben: Das Verwaltungsgericht Trier hat sich mit einem Beschluss hinter eine Entscheidung des Landkreises Bernkastel-Wittlich gestellt. Geklagt hatte ein Hundebesitzer aus der Stadt Wittlich.