Gericht weist Klage von ab Schutz für Lama, Esel und Pony: Tierhalteverbot für Kläger bleibt bestehen

Bernkastel-Kues/Wittlich · Verbot bleibt bestehen: Das Verwaltungsgericht hält einen ehemaligen Tierhalter auch weiterhin für unfähig, Tiere zu halten.

Zu wenig Futter: Gericht weist Klage von ehemaligem Tierhalter ab
Foto: Fritz-Peter Linden

Zu wenig Futter und Wasser und dann auch noch ein feuchter Unterstand, der nur selten gereinigt wurde: 2013 hatte die Kreisverwaltung einem Tierhalter aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich ein Lama, zwei Esel und ein Shetlandpony weggenommen (der TV berichtete). Das geschah zum Schutz der Tiere. Denn die Verwaltung hatte bei tierschutzrechtlichen Kontrollen des Tierhalters gleich mehrfach Verstöße gegen Tierhalterpflichten beanstandet. Doch die Verwaltung brachte nicht nur die Tiere vor ihrem ehemaligen Halter in Sicherheit, sondern verhängte auch noch ein Haltungs- und Betreuungsverbot. Seitdem war es dem ehemaligen Lama-Besitzer generell untersagt, Tiere zu halten oder auch nur zu betreuen. Doch das ging dem ehemaligen Tierhalter zu weit. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht (der TV berichtete) gegen die Kreisverwaltung, um die gegen ihn verhängten Verbote aufzuheben. Aber daraus wurde nichts.