Justiz Nach Angriff auf Radlerin an Weinstand: 32-Jähriger akzeptiert seine Strafe

Trier · Ein Mann hat eine 65-Jährige in der Trierer Fußgängerzone vom Fahrrad geschubst und schwer verletzt. Warum der Fall nicht – wie angekündigt – vor Gericht verhandelt wurde, der Täter aber eine Geldstrafe zahlen muss.

Radfahrer müssen ihr Gefährt tagsüber in der Fußgänger schieben. Sollten sie das nicht tun, ist ein Bußgeld fällig. Ein Verstoß berechtigt jedoch nicht zu Handgreiflichkeiten.

Radfahrer müssen ihr Gefährt tagsüber in der Fußgänger schieben. Sollten sie das nicht tun, ist ein Bußgeld fällig. Ein Verstoß berechtigt jedoch nicht zu Handgreiflichkeiten.

Foto: Roland Morgen

Eigentlich sollte sich ein 32-Jähriger am Dienstagmorgen im Amtsgericht Trier für seine Tat verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hat er eine 65-jährige Radlerin schwer verletzt, indem er sie am Weinstand auf dem Trierer Hauptmarkt vom Rad geschubst hat. Die Gerichtsverhandlung ist ausgefallen, weil der Mann doch noch einen Strafbefehl akzeptiert hat.