Stadtrat Trier Damit Wohnungen nicht zu Büros werden

Trier zählt zu mehreren Städten und Kreisen im Land Rheinland-Pfalz, in denen ein neues Gesetz greift: Räume, die zum Wohnen gedacht sind, sollen mit Hilfe dieser Vorgaben nicht für andere Zwecke genutzt werden können.

 Über das Portal AirBnB oder über andere Anbieter können Privatleute Wohnungen und Zimmer vermieten. Kommt in Trier eine Zweckentfremdungssatzung, so wird das ebenso wie das Umnutzen von Wohnungen als Büros erschwert.

Über das Portal AirBnB oder über andere Anbieter können Privatleute Wohnungen und Zimmer vermieten. Kommt in Trier eine Zweckentfremdungssatzung, so wird das ebenso wie das Umnutzen von Wohnungen als Büros erschwert.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Wohnraum soll künftig nicht mehr zweckentfremdet werden. Beispielsweise als Büro oder als Ferienwohnung. Das steht in einem Gesetz, das der rheinland-pfälzische Landtag Ende Januar verabschiedet hat (siehe Info). Damit etwas gegen diese Zweckentfremdung auf lokaler Ebene getan werden kann, müssen in den betroffenen Städten entsprechende Satzungen verabschiedet werden. In Trier könnte eine solche Satzung Wirklichkeit werden.