Justiz Wie Verfahren zu Kindesmissbrauch vor Gericht ablaufen

Trier · Das Landgericht Trier erläutert, wie ein Verfahren beim Verdacht des Kindesmissbrauchs abläuft.

Wird ein Kindesmissbrauch vor Gericht verhandelt, handelt es sich laut Lisa Majerus, Pressesprecherin am Landgericht Trier, grundsätzlich um ein „normales“ Strafverfahren. Aber: „Es besteht die Möglichkeit, dass auch bei einem erwachsenen Täter Anklage beim Jugendrichter beziehungsweise vor der Jugendkammer erhoben wird, wenn damit die schutzwürdigen Interessen von Kindern oder Jugendlichen, die in dem Verfahren als Zeugen benötigt werden, besser gewahrt werden können.“ Hintergrund der Regelung sei, dass Jugendrichter mehr Erfahrung bei der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen hätten.