Nachlassverwaltung Für Haustiere sollte auch im Testament gesorgt werden

ORENHOFEN/TRIER · Eine Aufklärungskampagne der Sommerstiftung und der Kanzlei Myriam Berres sensibilisiert für Lebewesen, die nicht selten bei Krankheit und Tod des Besitzers „vergessen“ werden und ruft zur Vorsorge auf.

Tiere geraten sehr schnell in eine lebensgefährliche Notlage, wenn ihr Herrchen stirbt und niemand von ihrer Existenz weiß.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Myriam Berres ist Nachlassverwalterin. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn nach dem Tod eines Menschen finanzielle oder rechtliche Dinge zu regeln sind. Und zum Beispiel auch, wenn das sachliche Erbe – Haushaltsgegenstände und anderes – zu verwalten ist, weil etwa Verwandte dafür nicht zur Verfügung stehen. Während ihrer Arbeit stieß sie auf eine Problematik, die bisher nur wenig Aufmerksamkeit bekommt. Eines Tages fand Berres nämlich im Schrank eines Verstorbenen eine wegen Dehydrierung krampfende Katze – niemand wusste, dass ihr Herrchen sie besaß.