Verbraucherschutz Nach Schließungen durch Corona: So bekommen Sie von den Fitnessstudios ihr Geld zurück

Trier · Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Zeit, in der Fitnessstudios coronabedingt geschlossen waren, können Mitglieder ihre Beiträge zurückfordern. Der Verbraucherschutz erklärt, wie man dabei vorgehen sollte und wer doch kein Recht mehr auf das Geld hat.

 Während den Corona-Lockdowns waren Fitnessstudios monatelang geschlossen. Sportler, die in dieser Zeit ihrer Beiträge trotzdem weiter gezahlt haben, dürfen dieses Geld zurückfordern.

Während den Corona-Lockdowns waren Fitnessstudios monatelang geschlossen. Sportler, die in dieser Zeit ihrer Beiträge trotzdem weiter gezahlt haben, dürfen dieses Geld zurückfordern.

Foto: dpa/Elia Bianchi

Kein Training, keine Rechnung. Das hat ein Kunde aus Niedersachsen von seinem heimischen Fitnessstudio gefordert. Die Mitgliedsbeiträge von drei Monaten, in denen es geschlossen war, wollte er zurück – das Studio war damit aber nicht einverstanden. Der Fall landete vor Gericht und ging durch mehrere Instanzen hoch bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das hat nun entschieden: Betreiber von Fitnessstudios sind verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen, welche sie in der Zeit der coronabedingten Schließungen von Kunden per Lastschrift eingezogen haben.