Garten Wohin mit dem ganzen Laub im Herbst? - Das müssen Grundstückseigentümer beachten

Trier · Erst schön bunt, dann viel Arbeit und oftmals Ärger. Wer Laubbäume und Hecken auf dem Grundstück hat, hat im Herbst einiges zu entsorgen. Doch wohin mit dem ganzen Laub?

So schön bunt der herbstliche Blätterwald auch aussehen mag, für Hausbesitzer und Vermieter stellt das Laub auch viel Arbeit in Aussicht.

So schön bunt der herbstliche Blätterwald auch aussehen mag, für Hausbesitzer und Vermieter stellt das Laub auch viel Arbeit in Aussicht.

Foto: Marlene Jansen

Spätestens wenn das bunte Herbstlaub auf dem Gehweg liegt, wird es zum Problem – nicht nur, weil es viel Arbeit macht, sondern auch, weil die Mengen an Blättern und Ästchen auch Ärger mit sich bringen. Damit im Ernstfall keine unnötigen Kosten drohen, weist der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland in Vertretung für 130 Mitglieder mit rund 86 000 Immobilien darauf hin, dass „die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers oder Vermieters gehört“.