Kolumne Mietrechtstipp Was für die Abrechnung von Betriebskosten aus dem Jahr 2020 jetzt gilt

Trier · Viele Mieter wissen nicht, dass sie eine verfristete Betriebskostenabrechnung in der Regel ignorieren können, erklärt der Mieterverein Trier. Die Details:

 Mieterinnen und Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung im besten Fall prüfen, sobald sie angekommen ist.

Mieterinnen und Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung im besten Fall prüfen, sobald sie angekommen ist.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, über Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen und ihren Mietern die Abrechnung vorzulegen. Diese gesetzliche Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist, das heißt, Vermieter dürfen nach Ablauf der zwölf Monate in der Regel keine Nachzahlung mehr von ihren Mietern verlangen.