Kolumne Mietrechtstipp Der Widerruf des Mietvertrages und seine Rechtsfolge

Jeder Verbraucher hat das Recht, sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen Vertrag mit einem Unternehmer oder einer Unternehmerin innerhalb einer bestimmten Frist durch Widerruf zu lösen.

Auch Mietern kann ein solches Widerrufsrecht zustehen, wenn die Wohnung nicht privat, sondern von einem Unternehmen angemietet worden ist.