Pandemie Kontaktbeschränkungen: Das gilt zu Hause

Trier · Seit letzten Montag gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt darf sich noch mit höchstens einer weiteren Person treffen. Was heißt das konkret? Und was ist im Privaten erlaubt? Wir haben nachgefragt.

Kontaktbeschränkungen: Das gilt  zu Hause
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Man darf sich nicht mit mehr als einer weiteren Person treffen. Das gilt auch zu Hause, in den eigenen vier Wänden. Wirklich? Immer wieder gibt es Irritationen darüber, ob die sich häufig veränderten Kontaktbeschränkungen auch im Privaten gelten. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat bereits zu Beginn der Pandemie im vergangenen Jahr stets betont: „Privat ist privat, und dass die Polizei nicht an der Wohnungstür klingele, um zu kontrollieren, ob sich die Bewohner an die gerade geltenden Kontaktbeschränkungen hielten. Jedenfalls so lange nicht, so lange es keinen Anlass für eine Kontrolle gebe. Wenn also die Nachbarn die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, weil nebenan mitten in der Nacht lautstark Party gefeiert wird, dann kann es passieren, dass es die Ordnungshüter vor Ort nicht nur beim Ermahnen lassen, die Musik leiser zu drehen und ruhiger zu feiern, sondern auch die Corona-Bekämpfungsverordnung vollstrecken. Dann nämlich, wenn sie feststellen, dass sich die Feiernden nicht an die aktuellen Kontaktbeschränkungen halten.