Stadtentwicklung Konkrete Aufgabengebiete für Saarburger Beigeordnete

Saarburg · Der Saarburger Stadtrat stimmt in der Sitzung am Donnerstag über die Geschäftsbereiche für zwei der drei Beigeordneten ab. Zudem geht es um die Frage, welche Aufwandsentschädigung die beiden erhalten.

 Saarburg von oben: Hinter dem eingehüllten Verwaltungsgebäude, das nach dem Brand wiederaufgebaut wird, tagt der Stadtrat im Sitzungssaal.  Foto: Archiv/Portaflug Föhren

Saarburg von oben: Hinter dem eingehüllten Verwaltungsgebäude, das nach dem Brand wiederaufgebaut wird, tagt der Stadtrat im Sitzungssaal. Foto: Archiv/Portaflug Föhren

Foto: TV/Portaflug

(mai) Im Juli vergangenen Jahres hat der Saarburger Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, die Hauptsatzung der Stadt in puncto Beigeordnete zu ändern. Statt wie bisher zwei Beigeordnete gilt seitdem: „Die Stadt hat drei Beigeordnete. Für die Verwaltung der Stadt werden zwei Geschäftsbereiche gebildet.“ Die drei Beigeordneten wurden im Juli 2019 gewählt. In der kommenden Sitzung wird der Stadtrat über die Bildung der Geschäftsbereiche abstimmen, die zwei Beigeordneten fest zugeordnet werden.