Kriminalität Schöffengericht verurteilt Drogendealer zu Bewährungsstrafe

Trier · Vor dem Amtsgericht Trier ist am Donnerstag der Fall eines 31-Jährigen aus Saarburg verhandelt worden. Ihm wurde vorgeworfen, Mitte 2021 versucht zu haben, mit Drogen zu handeln. Das Urteil gegen den geständigen Täter konnte ohne die Vernehmung von Zeugen gefällt werden.

Kriminalität: Schöffengericht verurteilt Drogendealer zu Bewährungsstrafe
Foto: dpa/Britta Pedersen

Der 31-jährige gebürtige Saarburger, gegen den gestern vor dem Schöffengericht in Trier verhandelt wurde, hat gleich zu Beginn des Strafprozesses ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. So wie es die Staatsanwaltschaft ihm in der Anklageschrift vorwarf, habe er Drogen in nicht geringer Menge unter die Leute gebracht. Damit habe er seinen eigenen nicht unbeträchtlichen Drogenkonsum finanzieren wollen, gibt der Angeklagte an. „So fünf Gramm am Tag habe ich gekifft, ein Gramm pro Joint. Ich mach halt keinen Tabak rein, bin Nicht-Raucher“, sagt der Beschuldigte. Seit der sechswöchigen Untersuchungshaft Anfang Februar sei er jedoch clean. Der gelernte Lagerist legte daraufhin dem Vorsitzenden Richter Flesch eine Bescheinigung des Vereins „Starthilfe“ vor. Darin heißt es, ein Schnelltest habe in letzter Zeit keine Drogen in seinem Körper nachweisen können. Auch habe er bereits Erstgespräche bei der Beratungsstelle „Die Tür“ für eine Entzugstherapie geführt, deren Kostenübernahme durch seine Rentenversicherung bereits genehmigt worden sei.