35.378 Flaschen falsch beschriftet „Keinen Bock mehr“: Ex-Winzer beschreibt vor Gericht die dunkle Seite des Weinbaus

Trier · Ein Winzer, der keiner sein will. Und eine Tat aus Versehen und Verzweiflung. Warum das Amtsgericht Trier ein Strafverfahren gegen einen 52-Jährigen einstellt, der widerrechtlich mehr als 35.000 Weinflaschen falsch beschriftet hat.

Winzer hat Wein falsch beschriftet - Verfahren in Trier eingestellt
Foto: dpa/Ingo Wagner

Es ist die düstere Seite des Weinbaus, um die es im Amtsgericht Trier am Dienstagmorgen geht. Ein Winzer aus dem Kreis Trier-Saarburg habe von April 2020 bis Juni 2021 insgesamt 35.378 Flaschen Wein falsch etikettiert und gewinnbringend verkauft. Unter anderem stand darauf, dass es sich um eine Gutsabfüllung handele, obwohl große Teile der Lieferung mit fremdem Wein gestreckt worden sind, die nicht aus dem Ertrag des Weinbaubetriebs stammen. Und obwohl der Mann diesen Verstoß gegen das Weingesetz gesteht, wird er nicht – wie im Gesetz vorgesehen – zu einer Geld- oder gar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt. Er muss auch nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, den mutmaßlichen Gewinn von einem Euro pro Flasche zahlen. Das Ergebnis des Prozesstags ist deutlich milder: Richterin Daniela Hockelmann-Steffgen stellt das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldbuße von 7500 Euro ein.