Corona-Krise Krankschreibung nur bei deutlichen Symptomen

Trier · Eine Corona-Infektion reicht nicht aus für eine Arbeitsunfähigkeit. Erst wenn ein Arbeitnehmer klare Krankheitssymptome aufzeigt, darf ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

 Selbst mit einer Corona-Infektion gibt es den Krankenschein nicht immer.

Selbst mit einer Corona-Infektion gibt es den Krankenschein nicht immer.

Foto: dpa/Jens Büttner

Offenbar besteht bei einigen Arbeitgebern in der Region wegen der Corona-Pandemie große Verunsicherung. Wie die Bezirksärztekammer mitteilt, verlangen einige Unternehmen von ihren Beschäftigten, sich krankschreiben zu lassen, etwa weil sie zur sogenannten Risikogruppe (Ältere oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen) gehören. Auch meldeten sich Patienten in den Praxen, die aus Sorge um ihre Gesundheit derzeit nicht arbeiten gehen wollen.