Essay über die Grenzen der Freiheit Im Teufelskreis aus Meinungs- und Kunstfreiheit

Analyse · In der Adenauer-Republik versuchte noch die Staatsmacht, die Künstler auszubremsen. Heute sind es die Veranstalter, die Künstler immer mal wieder ausladen – weil sie der „Querdenker-Szene“ zuzurechnen sind, sich mit Palästinensern solidarisieren oder vermeintlich mit Wladimir Putins „Weltmachtfantasien“ sympathisieren.

Antisemitismus hat es in Deutschland immer gegeben – vor allem im Mittelalter. Skulpturen wie die Synagoga (rechts am Bildrand) am Portal der Liebfrauenkirche in Trier erinnern daran und mahnen, Antisemitismus nicht wieder zuzulassen.

Antisemitismus hat es in Deutschland immer gegeben – vor allem im Mittelalter. Skulpturen wie die Synagoga (rechts am Bildrand) am Portal der Liebfrauenkirche in Trier erinnern daran und mahnen, Antisemitismus nicht wieder zuzulassen.

Foto: Alexander Schumitz

Artikel 5 des Grundgesetzes ist janusköpfig. Der erste Absatz garantiert die Meinungsfreiheit: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...“ Und in Absatz 3 wird die Kunstfreiheit garantiert: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“