Grenzgänger Homeoffice-Regel gilt für Pendler aus Frankreich länger

Luxemburg · () Nachdem sich Belgien und Luxemburg in der vergangenen Woche auf eine Verlängerung der beschlossenen Homeoffice-Regeln für belgische Grenzgänger bis zum 30. September für die Besteuerung der Einkommen und bis zum 31. Dezember für die Sozialversicherungsbeiträge geeinigt haben, so gibt es nun auch eine entsprechende Verlängerung für französische Pendler.

Französische Grenzgänger, die im Rahmen der Covid-19-Pandemie die Möglichkeit haben, Telearbeit zu nutzen, bleiben demnach in Luxemburg bis zum 30. September besteuert. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Großherzogtum und der Republik wäre das sonst nur während 29 Tagen pro Jahr möglich. Der selbe Zeitpunkt gilt auch für die Sozialversicherungsbeiträge, die weiterhin von der luxemburgischen Sozialversicherung erfasst werden können, auch wenn die Pendler mehr als 25 Prozent der Arbeitszeit im Wohnsitzland Frankreich arbeiten. Die bisherige Vereinbarung, die mehrfach verlängert wurde, war zunächst bis zum 30. Juni gültig.