Kolumne Grenzgänger Spenden in Luxemburg

Grenzgänger, die in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben, können dort auch Spenden geltend machen. Allerdings gibt es ein paar gravierende Unterschiede zum deutschen Recht. Denn es können nicht alle Zuwendungen in Luxemburg berücksichtigt werden, wie man es aus Deutschland kennt.

 Stephan  
 Wonnebauer.

Stephan Wonnebauer.

Foto: Stephan Wonnebauer

Beispielsweise kennt Luxemburg keine Mitgliedsbeiträge als abzugsfähige Ausgaben. Viele Vereine stellen allerdings Spendenbescheinigungen aus mit der Bezeichnung Mitgliedsbeitrag oder Spende. Für Zwecke der luxemburgischen Besteuerung bedarf es daher einer Konkretisierung oder ergänzenden Erläuterung, dass es sich nur um Spenden handelt.