Stadtentwicklung Streit um Vitelliusbad – Gerichtsverfahren läuft

Wittlich · Derzeit läuft das von einer Bürgerinitiative angeregte Verfahren vor dem Trierer Verwaltungsgericht zum Erhalt des Wittlicher Freibads. Bis das Urteil fällt, kann aber noch einige Zeit vergehen – und es könnte noch nicht das Ende des Disputs sein.

 Derzeit läuft das Verfahren am Trierer Verwaltungsgericht, das die Bürgerinitiative zum Erhalt des Vitelliusbads angestoßen hat.

Derzeit läuft das Verfahren am Trierer Verwaltungsgericht, das die Bürgerinitiative zum Erhalt des Vitelliusbads angestoßen hat.

Foto: TV/Petra Willems

Sommerzeit,Schwimmbadzeit: Während im Wittlicher Freibad die Badegäste wieder schwimmen und planschen können, ist eine endgültige Entscheidung über die Zukunft des Bads weiterhin offen. Derzeit läuft das Verfahren am Verwaltungsgericht in Trier, das die Bürgerinitiative zum Erhalt des Vitelliusbads angestoßen hat. Das Bürgerbegehren der BI war darauf gerichtet, das Freibad mit den bisherigen Wasserflächen zu erhalten. Am 26. März beschloss der Stadtrat jedoch, das Bürgerbegehren sei unzulässig (wir berichteten). Die Vertreter der BI streben beim Verwaltungsgericht nun die gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an.