Recht Zuerst geturtelt und dann in Kontrolle geraten

Trier · Über sechs Einsprüche gegen von der Stadt Trier verhängte Corona-Bußgelder hat das Amtsgericht am Freitag entschieden. Unter anderem ist ein Verfahren gegen einen 21-jährigen Mann mit Behinderung eingestellt worden, bei dem es um 1000 Euro ging.

Freundin am Bahnhof abgeliefert und Kumpel abgeholt
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Amtsgericht Trier hat das Corona-Bußgeld-Verfahren gegen einen 21-jährigen Mann mit Behinderung eingestellt. Eigentlich sollte der Mann 1000 Euro zahlen, weil er sich am 31. März auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier mit einer größeren Gruppe aufgehalten haben und so gegen die Corona-Regeln verstoßen haben soll. Nun muss er weder das Bußgeld zahlen, noch die Gerichtskosten übernehmen.