Recht Warum das Amtsgericht die Trierer Corona-Strafen kippt

Trier · 11 000 Euro hätten elf Ordnungswidrigkeiten vom 31. März der Stadt Trier einbringen können. Nachdem das Amtsgericht mehrere Einsprüche dagegen verhandelt hat, ist kaum noch was davon übrig.

 Polizei und Ordnungsamt kontrollieren häufig am Trierer Hauptbahnhof, ob gegen Corona-Regeln verstoßen wird.

Polizei und Ordnungsamt kontrollieren häufig am Trierer Hauptbahnhof, ob gegen Corona-Regeln verstoßen wird.

Foto: TV/Harald Jansen

Die Ankündigung und auch der oberflächliche Aktenvermerk liest sich eigentlich einfach. Das Ordnungsamt Trier nimmt am 31. März die Personalien von elf Personen auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier auf. Sie sollen sich dort getroffen haben, obwohl die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu diesem Zeitpunkt nur ein Treffen mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts erlaubte. Die Konsequenz: Eine Woche später bekommen alle diese Menschen Post von der Bußgeldstelle der Stadt Trier.