Haftstrafe nach Unfall auf der Ostallee Mildes Urteil: Warum das Gericht den Raser von Trier nicht wegen eines illegalen Rennens verurteilte

Trier · Das Trierer Landgericht verurteilte einen 22-Jährigen zu einer Haftstrafe, weil er im Sommer vergangenen Jahres einen Fußgänger in der Trierer Ostallee angefahren und lebensgefährlich verletzt hat. Obwohl der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, ließ das Gericht die Vorwürfe eines illegalen Autorennens und des versuchten Totschlags fallen.

An dieser Stelle in der Trierer Ostallee ereignete sich im vergangenen Jahr der Raser-Unfall. Foto: dpa

An dieser Stelle in der Trierer Ostallee ereignete sich im vergangenen Jahr der Raser-Unfall. Foto: dpa

Foto: TV/Andreas Sommer

Obwohl der Angeklagte zu einer Haftstrafe gerade von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden ist, zeigt sich dessen Verteidiger, Otmar Schaffarczyk, zufrieden. Hätte die Staatsanwaltschaft an der Anklage wegen versuchten Totschlags und eines illegalen Autorennens gegen sich selbst festgehalten, wäre das Urteil gegen den 22-Jährigen wohl anders ausgefallen. Mehr als fünf Jahre Haft hätten dem jungen Mann gedroht. So muss er „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht ins Gefängnis.