Aus dem Archiv Nach Fund einer Frauenleiche in Trier-Nord: 50-jähriger Obdachloser wegen Mordes angeklagt

Trier · Ein halbes Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche auf dem Dachboden eines Hauses in Trier-Nord hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage wegen Mordes gegen einen 50-jährigen Obdachlosen erhoben.

Wie die Staatsanwaltschaft Trier am Dienstagmittag mitteilte, soll der Mann die Frau im März 2012 bei einem Streit erdrosselt und dann auf dem Dachboden eines Mehrfamilienhauses in Trier-Nord versteckt haben.

Nach der Obduktion und den Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich der 50-Jährige und eine Begleiterin, die beide dem Obdachlosenmilieu angehörten, sich im März 2012 einige Zeit als Gäste in der Wohnung einer 57 Jahre alten Frau in Trier aufhielten, die ebenfalls im Obdachlosenmilieu verkehrte.

Zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer, die früher eine Beziehung miteinander gehabt haben sollen, soll es während des Aufenthalts in der Wohnung zu einem Streit gekommen sein. Aus Verärgerung soll der 50-Jährige den Entschluss gefasst haben, die 57-Jährige zu töten. Als sie in einem Sessel saß, soll er sie von hinten mit einem Wollschal erdrosselt haben.

Später habe der Angeklagte die Leiche in einem Schlafsack verpackt, sie auf den Dachboden des Mehrfamilienhauses getragen und dort abseits unter mehreren Decken versteckt. Dort blieb die Leiche mehr als vier Jahre unentdeckt. Erst im September 2016 wurde sie dort gefunden.

Der Angeklagte hatte nach der Tat die Region Trier verlassen. Er ist laut Staatsanwaltschaft erheblich vorbestraft. Die Ermittlungen hätten den hinreichenden Tatverdacht ergeben, dass der 50-Jährige die Frau heimtückisch ermordet habe.

Der Angeklagte selbst bestreitet die Tat. Er sitzt seit November 2016 in einem hessischen Gefängnis in Haft, nachdem er zuvor wegen eines anderen Strafverfahrens in einem hessischen Gefängnis saß. Im Januar 2015 war er vom Landgericht Darmstadt wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, da er im April 2012 in Rüsselsheim einen Obdachlosen getötet haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nun muss die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Einen Termin für einen Hauptverhandlung gibt es noch nicht.