Kriminalität Trierer Amokprozess: Warum das Video über die erste Vernehmung des Angeklagten nicht gezeigt wird

Trier · Mehrere Rechtsanwälte wollten, dass das Video der ersten Vernehmung des mutmaßlichen Amokfahrers von Trier im Prozess gezeigt wird. Doch das Gericht hat das abgelehnt. Warum eigentlich?

 Der Angeklagte wird von Justizbediensteten in den Gerichtssaal geführt. Vorne im Bild seine beiden Verteidiger Martha Schwiering und Frank K.  Peter.

Der Angeklagte wird von Justizbediensteten in den Gerichtssaal geführt. Vorne im Bild seine beiden Verteidiger Martha Schwiering und Frank K. Peter.

Foto: TV/Rolf Seydewitz

Das unmittelbar nach der Tat aufgenommene Video der ersten Vernehmung des mutmaßlichen Amokfahrers wird nicht öffentlich im Amokprozess gezeigt. Das fünfköpfige Gericht hat einen entsprechenden Beweisantrag mehrerer Anwälte zurückgewiesen. Das knapp zweieinhalbstündige Video wurde unmittelbar nach der Festnahme des 52-jährigen Tatverdächtigen aufgenommen. Der aus dem Trierer Stadtteil Zewen kommende Mann kam seinerzeit zunächst in einer Gewahrsamszelle der Trierer Polizei.