Prostitution Straßenstrich in Trier: Warum der Umzug an die Gottbillstraße sich weiter verzögert

Trier · Der Beschluss des Stadrats Trier vom Mai 2021 ist eindeutig. Der Trierer Straßenstrich soll von der Ruwerer Straße in die Eurener Gottbillstraße verlegt werden. Doch das ist bisher nicht geschehen. Wir haben nachgefragt.

 In einem Seitenarm der Gottbillstraße soll ein Container aufgestellt werden, damit sich dort Sexarbeiterinnen aufhalten können.

In einem Seitenarm der Gottbillstraße soll ein Container aufgestellt werden, damit sich dort Sexarbeiterinnen aufhalten können.

Foto: TV/Harald Jansen

Noch gilt die bisherige Sperrbezirksverordnung von 2016, die den klangvollen Namen „Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands im Bereich der Stadt Trier“ hat. Danach ist zum „Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes“ die Straßenprostitution verboten. Mit Ausnahme der Bitburger Straße (außerhalb der Wohnbebauung) und der Ruwerer Straße (zwischen der Eisenbahnbrücke und der Einmündung des Radweges). Und zwar zwischen 22 und 4 Uhr. Laut Stadtratsbeschluss vom Mai 2021 soll sich das ändern. Der Straßenstrich soll künftig in der Gottbillstraße und nicht mehr in der Ruwerer Straße sein. Zudem soll Straßenprostitution von 20 bis 4 Uhr zugelassen werden. Doch diese Verlagerung entwickelt sich immer mehr zu einer Hängepartie.