Vergnügungssteuer Kein Glück im Spiel, Pech in der Trierer Stadtkasse

Trier/Konz/Saarburg/Schweich/Hermeskeil · Kasinos und Gaststätten dürfen nach einer neuen Verordnung nur noch bestimmte Spielautomaten aufstellen, die weniger Suchtgefahr bergen. Darunter leiden nicht nur die Finanzen der Betreiber.

 Glücksspielautomaten scheinen durch eine neue Regelung ihren Reiz verloren zu haben.

Glücksspielautomaten scheinen durch eine neue Regelung ihren Reiz verloren zu haben.

Foto: vetter friedemann

Glücksspielautomaten mit weniger Suchtpotenzial: Dieses Ziel hat eine Verordnung, die Ende 2018 in Kraft getreten ist (siehe Seite 1). Sie scheint dem Glücksspiel allerdings seinen Reiz zu nehmen. Dadurch haben nicht nur Kasino-Chefs Verluste, sondern auch Kommunen, die durch die Vergnügungssteuer an Automaten mitverdienen.