Coronavirus Wieso die Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt vor dem Aus stehen könnte

Trier · Juristin bringt Anordnung der Stadt ins Wanken. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Und was passiert in der Zwischenzeit mit Maskenmuffeln und Bußgeldern?

Coronavirus: Wieso die Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt vor dem Aus stehen könnte
Foto: Roland Morgen

Die Maskenpflicht für die Trierer Innenstadt steht womöglich vor dem Aus. Das Trierer Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag einer Rechtsanwältin gegen die von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung stattgegeben. In der Verfügung ist bis zunächst Ende November für die Trierer Fußgängerzone und einige angrenzende Straßen eine 24-Stunden-Maskenpflicht festgelegt. Die Trierer Juristin Karin Adrian hatte unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht und eine unangemessene Einschränkung ihrer grundgesetzlich verbürgten Handlungsfreiheit gerügt.