Mietverhältnis bleibt bei Insolvenz des Mieters

Berlin (dpa) · Ein Vermieter kann dem Mieter nicht einfach kündigen, wenn dieser Insolvenz angemeldet hat. Die Miete wird zunächst vom Insolvenzverwalter weiter bezahlt. Wurde der Vertrag jedoch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen, gelten andere Regeln.

 Auch wenn ein Mieter insolvent ist, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht automatisch kündigen. In der Regel zahlt der Insolvenzverwalter die Miete weiter. Foto: David Ebener

Auch wenn ein Mieter insolvent ist, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht automatisch kündigen. In der Regel zahlt der Insolvenzverwalter die Miete weiter. Foto: David Ebener

Meldet der Mieter eine Privatinsolvenz an, bleibt das Mietverhältnis zunächst weiter bestehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Miete wird von dem Insolvenzverwalter beglichen, soweit die verbliebenen Mittel ausreichen. Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Vermieter aufgrund der Privatinsolvenz des Mieters nicht zu.

Auch der Insolvenzverwalter kann die Wohnung nicht kündigen. Er kann jedoch gegenüber dem Vermieter schriftlich erklären, dass er die Miete lediglich bis zum Ablauf einer der Kündigung entsprechenden Frist begleicht. Nach diesem Zeitpunkt muss der Mieter die Miete wieder aus dem ihm verbleibenden Einkommen begleichen. Erst wenn der Mieter dann mit zwei Monatsmieten in Rückstand gerät, kann der Vermieter kündigen. Sollte der Mieter bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht in der Wohnung gewohnt haben, können hingegen sowohl Vermieter als auch Insolvenzverwalter von dem Mietvertrag unmittelbar zurücktreten.

Kündigungen, die bereits vor der Eröffnung der Privatinsolvenz wirksam ausgesprochen wurden, bleiben auch im Insolvenzverfahren wirksam. Auch Räumungsklagen, die bereits vor der Insolvenz bei den Gerichten anhängig waren, werden weitergeführt.

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