Wegen Irreführung verklagt Bierernster Streit vor Gericht: Schwindeln die Bitburger Brauer bei Benediktiner Hell?

Bitburg/München · Darf ein Bier mit dem Konterfei eines bayerischen Klosters in einer hessischen Brauerei produziert werden? Ja, meint die Bitburger Braugruppe, nein, sagt die Wettbewerbszentrale. Und jetzt? Muss ein Gericht entscheiden.

Na denn Prost: Wie der aktuelle Prozess in München zeigt, kann auch der Gerstensaft manchmal eine bierernste Angelegenheit sein.

Na denn Prost: Wie der aktuelle Prozess in München zeigt, kann auch der Gerstensaft manchmal eine bierernste Angelegenheit sein.

Foto: Getty Images/Nikada

Wenn’s um das Thema Bier geht, verstehen die Bayern bekanntlich keinen Spaß. Diese Erfahrung machte dieser Tage auch die Bitburger Braugruppe. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Eifeler Brauer vor dem Münchner Landgericht wegen Irreführung verklagt, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt. Stein des Anstoßes ist die Werbung für das Benediktiner Hell. Die Bewerbung des Biers mit dem Konterfei des Benediktiner Klosters im bayerischen Ettal erwecke den Eindruck, als handele es sich bei dem Gerstensaft um ein in Bayern produziertes Produkt, heißt es in der Mitteilung. Tatsächlich aber werde das in Flaschen abgefüllte Bier in Hessen gebraut.