Justiz Ex-Landrat Streit nach Verfassungsgerichts-Urteil zur Bundesnotbremse: Karlsruhe hat versagt

Mainz · Mit scharfer Kritik hat der Fraktionschef der Freien Wähler im Landtag, Joachim Streit, auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Die Karlsruher Richter hatten am Morgen entschieden, dass die im Rahmen der Bundesnotbremse angeordneten Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr dieses Jahres nicht verfassungswidrig waren.

 Der ehemalige Landrat des Eifelkreises, Joachim Streit, hat gegen Ausgangssperren geklagt. Foto: dpa

Der ehemalige Landrat des Eifelkreises, Joachim Streit, hat gegen Ausgangssperren geklagt. Foto: dpa

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Einer der Kläger gegen die Maßnahme, auf die sich Bund und Länder im März geeinigt hatten, war Streit. In einer Privatklage von ihm und seiner Frau wandte er sich vor allem gegen die Ausgangssperre, die er als Landrat im Frühjahr – gezwungen durch die Bundesnotbremse – für den Eifelkreis Bitburg-Prüm anordnen und durchsetzen musste. In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 lag, musste eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr angeordnet werden.