Justiz Ist der „Prümer Taliban“ in Wirklichkeit gar kein Afghane?

Trier · Das Verwirrspiel um einen im Kirchenasyl untergekommenen jungen Asylbewerber geht weiter. Jetzt gibt es Zweifel an seiner angeblichen Staatsangehörigkeit.

Ist der „Prümer Taliban“ in Wirklichkeit gar kein Afghane?
Foto: Rolf Seydewitz

Die Kapriolen des wegen seines vorübergehenden Aufenthalts in der Eifel auch als „Prümer Taliban“ bekannt gewordenen afghanischen Asylbewerbers Khan A. gehen weiter.  Nachdem das Trierer Verwaltungsgericht eine neuerliche Klage des 24-Jährigen abgewiesen hatte (der TV berichtete), liegt inzwischen die Begründung des Gerichts vor. Danach hat der  junge Mann keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung oder Beschäftigungserlaubnis, weil er sich „weder im Asylverfahren befinde, noch geduldet werde“, wie es in der Klageabweisung heißt.