Verwaltungsgericht Richter müssen entscheiden: Atombunker im Wochenendhausgebiet erlaubt?

Konz-Oberemmel · Passt ein achteckiges Wochenendhaus mit Potenzial zum Atomschutzbunker in eine Wochenendsiedlung bei Konz-Oberemmel? Das ist nicht die einzige Frage, über die das Verwaltungsgericht Trier nun entscheiden muss.

Nur auf den ersten Blick wirkt der Fall gewöhnlich. Ein Grundstücksbesitzer möchte in einem Wochenendhausgebiet bei Konz-Obermemmel ein Wochenendhaus bauen. Dafür erhält er jedoch keine Genehmigung. Der Fall landet vor dem Verwaltungsgericht Trier. Nun müssen Richter entscheiden. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Denn vor der siebten Kammer des Gerichts geht es um die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Errichtung eines Sicherheits-Atom-Bunkers, der als Wochenendhaus genutzt werden soll.