Offen zugängliche Gewässer Nach Urteil gegen Bürgermeister: Wer haftet, wenn ein Kind in den Teich fällt?

Malborn · Muss ein Weiher in Malborn eingezäunt werden, damit Kinder dort nicht zu Schaden kommen? Diese Frage beschäftigt die Ortschefin seit dem jüngsten Urteil gegen einen Bürgermeister aus Hessen, wo drei Kinder im Dorfteich ertrunken waren. Was Versicherer und Städtebund Gemeinden mit künstlichen Gewässern raten.

 Etwas außerhalb von Malborn auf einem Grundstück der Gemeinde liegt dieser Weiher, der als Freizeitanlage genutzt wird. Weil die Ufer teils steil abbrechen und für Kinder möglicherweise eine nicht einschätzbare Gefahr sind, will die Ortsbürgermeisterin das Gewässer einzäunen lassen.

Etwas außerhalb von Malborn auf einem Grundstück der Gemeinde liegt dieser Weiher, der als Freizeitanlage genutzt wird. Weil die Ufer teils steil abbrechen und für Kinder möglicherweise eine nicht einschätzbare Gefahr sind, will die Ortsbürgermeisterin das Gewässer einzäunen lassen.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Ortsbürgermeisterin Petra-Claudia Hogh hat ein „schlechtes Gefühl“, wenn sie an den Angelweiher am Malborner Ortsrand denkt. Sie fragt sich, ob er womöglich für Kinder zur Gefahr werden könnte. „Das Gelände ist offen zugänglich.“ Die Ufer, an manchen Stellen zugewachsen, fielen teils steil ab: „Wenn ein Kind dort hineinfällt, kann es sich nicht ohne Weiteres retten“, glaubt die Ortschefin.