Justiz Hundegebell muss man nicht hinnehmen

Wittlich · Ein aktueller Beschluss des Trierer Verwaltungsgerichts zeigt, dass auch Hunde sich an Ruhezeiten halten müssen.

 Ein Beschluss des Trierer Verwaltungsgerichts zeigt: Gegen dauerndes Hundegebell können Nachbarn sich wehren. Foto: dpa

Ein Beschluss des Trierer Verwaltungsgerichts zeigt: Gegen dauerndes Hundegebell können Nachbarn sich wehren. Foto: dpa

Foto: dpa-tmn/Monique Wüstenhagen

Dass da, wo Hunde leben, ab und an ein saftiges Wuff, ein Bellen, Knurren, Brummen oder Jaulen zu hören ist, ist völlig normal. Die Tiere haben schließlich keinen Aus-Knopf. Aber, was, wenn der Lärm zur Dauerbelastung wird? Was, wenn er Nachbarn tagsüber immens stört und nachts regelmäßig aus dem Schlaf schreckt? Haben die dann eine Chance, sich dagegen zu wehren?