Verwaltungsrecht Schwangerenberatung: Trier verklagt Kreis
Trier · Wer die Beratungsstellen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt in der Region finanziert und warum das möglicherweise neu berechnet wird.
16.03.2020
, 22:04 Uhr
Eine schwangere Frau, die eine Abtreibung in Erwägung zieht, muss vor einem möglichen Eingriff eine Beratungsstelle aufsuchen. Die Beratung dient laut Gesetz dem Schutz des ungeborenen Lebens. Dabei soll die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt werden, und es sollen ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufgezeigt werden.