Verwaltungsrecht Schwangerenberatung: Trier verklagt Kreis

Trier · Wer die Beratungsstellen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt in der Region finanziert und warum das möglicherweise neu berechnet wird.

 Nicht immer freut sich eine Frau über ein positives Ergebnis beim Schwangerschaftstest (Symbolbild). Ob der Kreis Trier-Saarburg sich bald mit mehr Geld an der Finanzierung der Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen in Trier beteiligt, klärt am Dienstag das Verwaltungsgericht Trier nach Aktenlage.

Nicht immer freut sich eine Frau über ein positives Ergebnis beim Schwangerschaftstest (Symbolbild). Ob der Kreis Trier-Saarburg sich bald mit mehr Geld an der Finanzierung der Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen in Trier beteiligt, klärt am Dienstag das Verwaltungsgericht Trier nach Aktenlage.

Foto: dpa-tmn/Mascha Brichta

Eine schwangere Frau, die eine Abtreibung in Erwägung zieht, muss vor einem möglichen Eingriff eine Beratungsstelle aufsuchen. Die Beratung dient laut Gesetz dem Schutz des ungeborenen Lebens. Dabei soll die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt werden, und es sollen ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufgezeigt werden.