Schwieriges A nrennen gegen Mobilfunkmast

Eine Anwohnerin kann vom Betreiber eines Mobilfunksendemastes nicht verlangen, "die elektromagnetische Strahlung zu unterlassen" und ihr Schmerzensgeld, Schadenersatz sowie Ersatz für alle zukünftigen Schäden zu zahlen, die sie durch die Strahlung erleide. Ergibt ein Gutachten, dass die Frau "von der Strahlung nur unwesentlich beeinträchtigt wird" und die Anlage die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt, geht die Klage ins Leere.

(Oberlandesgericht Dresden, Az.: 9 U 1265/12) red
Auch Eigenbedarf hat seine Grenzen



Ein Mieter braucht die Kündigung seiner Mietwohnung nicht hinzunehmen, wenn der Vermieter als Grund dafür angibt, die Räume für seinen Schwiegersohn zu benötigen, dieser aber gerade sein eigenes Haus bezieht. Das Landgericht Köln lehnte das Begehren ab, weil es Streit zwischen Vermieter und Mieter vermuteten (Az.: 6 S 345/09). Daher sah es den Eigenbedarf als vorgeschobenen Grund für den Rausschmiss an. red

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